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Ist es schon zu spät, in Kryptowährungen zu investieren? Krypto-Kursrally


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    Während Bitcoin die vergangen Wochen über 37.000 Dollar gestiegen ist, gibt es Anzeichen dafür, dass sich die kurz- und mittelfristigen Aussichten weiterhin verbessern.

    In fünf Jahren könnte Bitcoin laut euphorischen Prognosen bei fünf- oder sechsstelligen Preisen liegen. Die Aussichten für Bitcoin scheinen gegenwärtig besser denn je. Tatsächlich gibt es aktuell zahlreiche potenzielle Katalysatoren, welche die Krypto-Märkte beflügeln: Beispielsweise befand sich Bitcoin lange Zeit im Bärenmarkt und drängte förmlich auf einen Ausbruch nach oben. Einer der Preistreiber ist zudem die steigende Akzeptanz bei institutionellen und professionellen Investoren.

    Steigende Akzeptanz bei institutionellen Investoren zieht Liquidität in Kryptowährungen

    Zahlreiche Schwergewichte des Asset-Managements, darunter Blackrock, Fidelity und VanEck haben Anträge bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht und befinden sich in der Wartephase. Mit der näher rückenden Deadline der Entscheidung (spätestens am 10. Januar), herrscht bei Krypto-Enthusiasten und institutionellen Investoren Aufregung. Der Bitcoin könnte zur Diversifikation in zahlreichen auch konservativen Portfolios auftauchen.

    Eine Zulassung des Bitcoins als Investmentprodukt würde ein starkes Signal senden, dass Kryptowährungen nicht mehr ein Nischenproduktsind, sondern eine ernstzunehmende Anlageklasse mit einer gewissen Legitimität darstellen. Eine solche Anerkennung durch die SEC könnte ein Indikator für die weitere Evolution hin zu einer krypto-freundlicheren Regulierung in den USA sein, ohne dass die SEC ihre Vorsicht gegenüber dem gesamten Kryptomarkt aufgibt.

    Auf der anderen Seite des Atlantiks ist man in Sachen Regulierung schon deutlich weiter.

    In der EU wurde mit MiCA in 2023 der Baustein für die Akzeptanz der Anlageklasse gelegt. In der Schweiz hat man bereits vor Jahren die Rahmenbedingungen etabliert, um Innovation zu fördern, ohne dabei in Sachen Investorenschutz Abstriche in Kauf nehmen zu müssen. Dies zeigt sich auch an der Anzahl traditioneller Finanzinstitutionen, die in diesem Bereich aktiv sind. So gab kürzlich die St. Galler Kantonalbank (SGKB) bekannt, ihren Kunden ab sofort die Möglichkeit zum Handel mit Kryptowährungen zu eröffnen. Dieser Schritt ist Teil des Trends traditioneller Finanzinstitute in der Schweiz.

    Wie Sie an einer möglichen Kursrallye teilhaben können

    Die zugrunde liegende Technologie, die sogenannte Blockchain, ist neben dem positiven Sentiment ebenfalls von Bedeutung für den Preisanstieg. Bitcoin ist die weltweit bekannteste Blockchain Anwendung und besteht aus einer dezentral organisierten Datenbank, die von vielen Parteien betrieben wird. Alle bisherigen Transaktionen werden in verketteten Blöcken dokumentiert und neue Transaktionen und Blöcken hinzugefügt. Jeder Teilnehmer verfügt über die gleichen Informationen und Voraussetzungen.

    Um Ihre Investitionen vor Betrug und Cyberangriffen zu schützen, ist es wichtig, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Bei der Verwahrung und dem Handel von Kryptowährungen auf regulierte Institute zu setzen, kann die Sicherheit Ihrer Investments massiv erhöhen.

    Wenn Sie am Handel mit Kryptowährungen interessiert sind, sollten Sie sich neben Sicherheitsaspekten auch über Gebühren, regulatorische Rahmenbedingungen und steuerliche Vorschriften informieren.

    Neben einem Direktinvestment in einzelne Kryptowährungen haben Sie die Möglichkeit, über Zertifikate wie Single-Coin ETPs bspw. in Bitcoin (CH0558875933) oder Ether (CH0587418630) zu investieren.

    Zur besseren Diversifikation von Risiken können Sie auch in mehrere Kryptowährungen (BTC, ETH, ADA, LTC, SOL, AVAX, MATIC, DOT) gleichzeitig investieren, zum Beispiel mit dem SEBA Crypto Asset Select Index (CH0568452707).

    Mehr dazu auch hier: Wie effizient in Kryptowährungen investieren? | stock3

    Dieser Artikel wurde verfasst von Alexandra Weck.

    SEBA Bank verfügt nun über lizensierte Niederlassungen in der Schweiz, Abu Dhabi und Hongkong.

    Die SEBA Bank wurde im April 2018 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Zug. Sie ist eine Pionierin in der Finanzbranche und die einzige Bank, die eine komplette Palette an regulierten Bankdienstleistungen in der aufstrebenden digitalen Wirtschaft anbietet. Im August 2019 erhielt die SEBA Bank eine Schweizer Bank- und Effektenhändlerlizenz und im September 2021 die CISA-Lizenz – es ist das erste Mal, dass eine renommierte Aufsichtsbehörde wie die FINMA eine Lizenz an eine Finanzdienstleisterin mit einer Kernkompetenz im Bereich digitaler Vermögenswerte erteilte.

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    Diese Information wurde von der SEBA Bank AG («SEBA») in der Schweiz erstellt. SEBA ist eine Schweizer Bank und ein Effektenhändler mit Zentrale und Firmensitz in der Schweiz. Sie wurde von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) autorisiert und unterliegt der Regulierung durch diese. Dieses Dokument hat ausschliesslich Werbe- und Informationscharakter und stellt kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Kapitalanlagen oder zur Teilhabe an einer bestimmten Anlagestrategie dar. Nichts in diesem Dokument stellt eine persönliche Empfehlung oder eine Zusicherung dar, dass eine Anlagestrategie oder Investition für die persönlichen Umstände eines Anlegers geeignet ist. Die in dem Dokument beschriebenen Kapitalanlagen dürfen unter Umständen nicht in allen Rechtsräumen und möglicherweise nicht an alle Kategorien von Anlegern verkauft werden. Bestimmte Dienstleistungen und Produkte unterliegen rechtlichen Beschränkungen und können bestimmten Anlegern nicht uneingeschränkt angeboten werden. Die Empfänger werden daher darum gebeten, sich eingehender über die für Investitionen, Produkte oder Dienstleistungen geltenden Beschränkungen zu informieren. Darüber hinaus empfiehlt sich bei weiterem Klärungsbedarf die Rücksprache mit den eigenen Rechts- oder Steuerberatern. Dieses Dokument darf ohne vorherige Einwilligung von SEBA weder reproduziert noch in Kopie in Umlauf gebracht werden. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Vereinbarung untersagt SEBA hiermit explizit und unabhängig vom Zweck die Verteilung oder Weitergabe dieses Dokuments an Dritte. SEBA übernimmt keinerlei Haftung für Ansprüche oder Klagen Dritter infolge der Verwendung oder Verbreitung dieses Dokuments.

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    Author: Julie Duncan

    Last Updated: 1703016004

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